Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Veranstalter

Der Veranstalter ist die Marktgemeinde Stainz, im Folgenden Veranstalter genannt. Der Veranstalter vermarktet unter Rückgriff auf einen Dritten alle benannten Bahnfahrten auf der Webseite www.flascherlzug.at. Mit dem Kauf oder Reservierung eines Tickets akzeptiert der Fahrgast die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen, die als Teilnahmebedingungen auch einen integrierenden Bestandteil des Beförderungsvertrages bilden.

Die Dienstleistungen des Veranstalters umfassen neben den auf der Website veröffentlichten fahrplanmäßige Fahrten auch Sonderfahrten, soweit vereinbart auch unter der exklusiven Anmietung des gesamten Zuges bzw der Draisinen für eine geschlossene Gesellschaft, aber auch mit weiteren Attraktionen. Dabei wird die Gemeinde von Ihrem Partnerunternehmen Florian- Schaar KG (Pkt. 14) unterstützt. Bitte beachten Sie für die konkrete Buchungsmöglichkeit sämtliche weitere Hinweise auf der Website unter www.flascherlzug.at/kontakt.

2. Tickets für fahrplanmäßige Fahrten und Sonderfahrten unter der Marktgemeinde Stainz als Veranstalter

Der Zutritt zu den angebotenen Dienstleistungen auf der Webseite www.flascherlzug.at ist ausschließlich mit gültigem Ticket bzw. aufrechter Buchungsbestätigung gestattet.

Je nach Art der Veranstaltung und Dienstleistung können Tickets direkt vor Ort, online über die Webseite www.flascherlzug.at, schriftlich oder per E-Mail an zug@stainz.gv.at im Rahmen der auf der Website veröffentlichten Kontakt- und Bürozeiten erworben werden.

Bitte beachten Sie, dass an den Wochentagen Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen der Fahrkartenschalter eine Stunde vor der terminisierten Abfahrt besetzt und telefonisch unter 0043 3463 2230 erreichbar ist.

3. Onlineticket-Buchung

Für Onlineticketverträge, die über das Buchungsportal der Webseite www.flascherlzug.at abgeschlossen werden, gilt zudem Folgendes:

3.1 Der Fahrgast stellt durch Anklicken der Schaltfläche "jetzt kostenpflichtig buchen" ein Angebot zum Abschluss eines Online-Ticketvertrages mit dem Veranstalter.

3.2 Die Zahlung erfolgt mittels den durch den Payment-Provider angebotenen Zahlungsarten. Andere Zahlungsarten werden nicht akzeptiert. Mit der Eingabe der Zahlungsdetails und dem Bestätigen des "jetzt kostenpflichtig buchen"-Buttons ist der Bestellvorgang abgeschlossen. Es ist sodann die Bestellung verbindlich und kann nicht mehr storniert oder modifiziert werden, sofern kein gesetzliches Rücktrittsrecht vorliegt. Sollte eine Zahlung vor Beginn der Dienstleistung rückbelastet werden, wird das Onlineticket ungültig.

3.3 Der Fahrgast erhält per E-Mail eine Bestellbestätigung und Buchungsbestätigung. Mit der Übermittlung der Buchungsbestätigung kommt der Kaufvertrag zustande. Die Buchungsbestätigung enthält einen Link zum Ticket, das als PDF gespeichert, ausgedruckt oder als mobiles Ticket auf dem geeigneten mobilen Endgerät gespeichert werden kann.

3.4 Die Übermittlung des Links gilt als Übergabe des Tickets an den Fahrgast. Dieser trägt die alleinige Verantwortung für richtige und vollständige Angaben, einen funktionsfähigen E-Mail-Zugang sowie für einen vollständigen leserlichen Ausdruck des Onlinetickets bzw. eine einwandfreie Anzeigemöglichkeit seines digitalen Tickets auf einem dafür vorgesehenen mobilen Endgerät.

3.5 Die Gültigkeit des Onlinetickets ist nur für den mit dem Fahrgast im Zuge des Ticketkaufs vereinbarten Zeitpunkt und Zeitraum gegeben. Eine Terminverschiebung ist nach Vertragsabschluss nicht mehr möglich. Eine Einlösung zu einem späteren Zeitpunkt und Zeitraum ist auch nicht möglich. Es wird gebeten, ungefähr eine Stunde vor planmäßiger Abfahrt des Zuges am Bahnhof einzutreffen.

3.6 Onlinetickets können weder umgetauscht noch teilweise rückerstattet werden. Bei dem vom Veranstalter angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeitdienstleistungen gemäß § 18 Abs 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG), die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums vertraglich vorgesehen sind. Der Fahrgast hat daher kein Rücktrittsrecht.

3.7 Das Onlineticket ist ausgedruckt oder auf einem entsprechenden mobilen Endgerät bei Inanspruchnahme der mit dem Ticket verbundenen Dienstleistung beim Einlass vorzuweisen. Der Veranstalter entwertet das Ticket entsprechend der technischen Gegebenheiten, zum Beispiel elektronisch, manuell oder mechanisch. Ungültig oder entwertete Tickets berechtigen zur Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen nicht.

3.8 Das Onlineticket darf vom Fahrgast nur in einem einzigen Ausdruck erstellt werden. Mehrere Ausdrucke desselben Onlinetickets, dessen Vervielfältigung, Reproduktion oder Versendung ist nicht gestattet und werden auch nicht akzeptiert. Der Fahrgast haftet bei Zuwiderhandeln und hat das Onlineticket sorgfältig zu verwahren und einen Missbrauch zu vermeiden.

4. Schriftliche Buchung, Buchung per E-Mail in Ergänzung zum Onlineticket

4.1 Fahrplanmäßige Fahrten können neben der Onlineticketbuchung schriftlich bzw. per E-Mail im Rahmen der auf der Website bekannt gegebenen Kontakt- und Bürozeiten unter Angabe von Namen und Adresse reserviert werden. Es kommt sodann mit Übermittlung der Buchungsbestätigung der Kaufvertrag zustande und die Bestellung ist verbindlich und kann nicht mehr storniert oder modifiziert werden, sofern kein gesetzliches Rücktrittsrecht vorliegt (vgl. Pkt. 3.6). Die reservierten Karten sind mittels Rechnung zu bezahlen und vor Ort beim Kartenschalter abzuholen. Der Kartenschalter ist eine Stunde vor jeder fahrplanmäßigen Abfahrt geöffnet. Werden die reservierten Karten 45 min vor Abfahrt nicht abgeholt, gehen diese in den freien Verkauf.

4.2 Sonderfahrten mit individuellen Wünschen können nur schriftlich bzw. per E-Mail gebucht werden. Für eine Anfrage stehen unter www.flascherlzug.at weitere Informationen zur Verfügung. Aufgrund der konkreten Kundenanfrage erstellt der Veranstalter ein individuelles Angebot. Die Bestellung erlangt Gültigkeit mit schriftlicher Bestätigung des Angebotes durch den Kunden, jedenfalls per E-Mail. Alle weiteren Details zur Planung der individuellen Sonderzugfahrt werden in weiterer Folge in einem gesonderten E-Mail bekannt gegebenen.

4.3 Nach erfolgter Bestätigung des Angebotes durch den Kunden kann dieser ohne Angabe von Gründen von der individuellen Sonderfahrt zurücktreten. Bei einem Rücktritt fallen allerdings folgende Stornokosten an:

  • 10 % der individuellen Sonderfahrt bei einem Rücktritt außerhalb von 14 Tagen vor der terminisierten Fahrt,
     
  • 50 % der individuellen Sonderfahrt bei einem Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor der terminisierten Fahrt,
     
  • 100 % der individuellen Sonderfahrt bei Nichtantritt am Tage der Fahrt.

5. Preise

Die Preise für Erwachsene wie auch Kinder variieren zwischen den jeweilig angebotenen Dienstleistungen im Rahmen der angebotenen Fahrten. Bitte beachten Sie – auch zu den Ermäßigungen – die weiterführenden Informationen zur aktuellen Ticketpreishöhe auf der Website www.flascherlzug.at/infos-und-preise oder nehmen Sie direkt zu den Bürozeiten Kontakt auf.

5.1 Ermäßigungen

Mit den Kooperationspartnern (Steirischer Familienpass, Steiermark Card, Genuss Card, Bürgerservicekarte der MG Stainz) werden ausnahmslos nur bei Ticketkauf einer fahrplanmäßigen Fahrt oder Sonderfahrt Ermäßigungen gewährt. Die Partnerkarte oder Ausweis, um eine Ermäßigung zu erhalten, muss beim Kartenkauf bzw. beim Zutritt vor der Fahrt, spätestens aber bei der Kartenkontrolle, unaufgefordert vorgewiesen werden. Bei der Steiermark Karte ist zusätzlich ein Ausweis des Kartenkäufers auf Verlangen vorzuweisen.

5.2 Nachträgliche Reklamationen nach dem Ticketkauf können nicht mehr berücksichtigt werden und sind diese daher ausgeschlossen.

6. Beförderungspflicht

Für die vom Veranstalter veranschlagten Fahrten besteht keine Betriebsfahrplantarif- oder Beförderungsverpflichtung.

7. Rücktritt des Veranstalters vom Vertrag

Der Veranstalter kann die Fahrt ohne Einhaltung einer Frist absagen, wenn die auf der Website oder im schriftlichen Angebot angegebene Mindestteilnehmerzahl 25 nicht erreicht wird, wenn durch unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände wie technische Gebrechen, durch behördliche Verfügung oder höhere Gewalt eine Durchführung der Fahrt erheblich erschwert oder unmöglich ist. Insbesondere bei winterlichen Streckenverhältnissen kann es zu kurzfristigen Absagen seitens des Veranstalters kommen. Bei kurzfristigem Nicht-zu-Stande-Kommen der Fahrt, bspw. aus den oben genannten Gründen, wird der bereits bezahlte Fahrpreis rückerstattet. Für darüberhinausgehende Ansprüche des Fahrgastes übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

8. Fahrzeugtausch

8.1 Es besteht kein Anspruch auf den Einsatz der auf der Website oder im schriftlichen Angebot angegebenen historischen Fahrzeugwaggons oder Lokomotiven. Ist im Falle eines technischen Gebrechens kein gleichwertiger Ersatz aus dem Bestand der historischen Fahrzeuge verfügbar, bemüht sich der Veranstalter ersatzweise noch im Bestand genommene Fahrzeuge einzusetzen. Ein solcher Fahrzeugtausch berechtigt nicht zur Geltendmachung eines Anspruches auf Preisminderung oder auf Rücktritt von der Fahrt.

8.2 Wenn aus Brandschutzgründen der Einsatz einer konkreten Dampflokomotive nicht möglich ist, kommt ohne Vorankündigung eine andere Lokomotive zum Einsatz. Diese Veränderungen berechtigen jedoch nicht zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Preisminderung oder auf Rücktritt von der Fahrt.

9. Programmänderung während der Fahrt wegen technischer Gebrechen

9.1 Trotz regelmäßiger Wartung der historischen Lokomotiven und Fahrzeugwaggons ist ein technisches Gebrechen während der Fahrt nie völlig ausgeschlossen. Dies kann eine kurzfristige Programmänderung erforderlich machen. Der Veranstalter wird sich in einem solchen Fall jedenfalls redlich bemühen, die Beeinträchtigung so gering und kurz wie möglich zu halten und die Fortsetzung der geplanten Fahrt bzw. den Rücktransport an den Ausgangspunkt, so rasch wie möglich zu bewerkstelligen.

9.2 Können auf diese Weise wesentliche Teile des gebuchten Programmes nicht erbracht werden, steht dem Fahrgast ein Anspruch auf Preisminderung zu. Muss die Fahrt abgebrochen werden und verzichtet der Fahrgast auf den Rücktransport durch den Veranstalter, werden maximal die Kosten eines öffentlichen Verkehrsmittels 2. Klasse gegen Vorlage der Belege ersetzt. Für darüberhinausgehende Ansprüche übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

10. Versäumen der Abfahrt, Verspätung, Ausfall von Fahrten, sonstige Betriebsstörungen

10.1 Das Versäumen der Abfahrt, die verspätete Abfahrt oder Ankunft eines Verkehrsmittels zur planmäßigen Fahrt-, Draisinen- oder Sonderfahrt, das Versäumen von im Anschluss gebuchten Verkehrsmittel sowie Betriebsstörungen oder Betriebsunterbrechungen aller Art begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz, soweit die Schäden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Personals verursacht worden sind und, sofern dies nicht durch eine zwingende gesetzliche Vorschrift geregelt ist.

10.2 Bei Verspätungen, Ausfall von Fahrten sowie Platzmangel wird der Veranstalter soweit möglich dafür Sorge tragen, den Fahrgast ohne Einhebung eines zusätzlichen Fahrpreises tunlichst mit dem nächsten geeigneten oder über die eine gleiche oder andere Strecke verkehrende Fahrzeuge zu befördern. Diese sonstigen

Betriebsstörungen berechtigen jedoch nicht zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Preisminderung oder auf Rücktritt von der Fahrt.

11. Haftung und Haftungsausschluss

11.1 Eine Dampflokomotive entwickelt Rauch, Ruß, Dampf und Funkenflug. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die in diesem Zusammenhang während der Fahrt oder durch tunlichst zu unterlassendes Hinauslehnen beim Fenster oder beim Aufenthalt auf den offenen Plattformen der Waggons entstehen.

11.2 Das Öffnen von Außentüren bei Waggons ohne offene Plattformen bzw Vorlegestangen oder Absperrketten bei Waggons mit offenen Plattformen während der Fahrt ist verboten. Historische Reisezugwaggons haben keine Tür bzw Vorlegestangen/Blockierungen bzw Ketten, die ein Öffnen während der Fahrt zur Gänze verhindern. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Missachtung dieser Vorschriften entstehen. Eltern haften für ihre Kinder.

11.3 Der Fahrgast hat sich in den Waggons und auf den offenen Plattformen grundsätzlich an den starren Geländern festzuhalten oder auf die entsprechenden Sitzmöglichkeiten zu setzen. Es ist nicht gestattet, sich an beweglichen Teilen festzuhalten, dies birgt erhöhte Verletzungsgefahr. Kinder mit einer Körpergröße unter 150 cm dürfen sich nicht unbeaufsichtigt auf offenen Plattformen und Waggons aufhalten. Kinder mit einer Größe unter 125 cm sind von einer erwachsenen Begleitperson so festzuhalten bzw zu sichern, dass sie keinesfalls von den Plattformen oder aus den Waggons fallen können. Das Verweilen auf den Übergängen zwischen den Waggons ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Wird unterwegs der Aufenthalt in speziellen Bereichen vom Personal aus Sicherheitsgründen untersagt, sind diese unverzüglich zu verlassen und die reservierten Sitzplätze sind einzunehmen.

11.4 Ausstiegshilfen-, Aufstiegshilfentrittbretter und Plattformen können witterungsbedingt rutschig sein. Besonders bei Starkregen, Eis und Schnee ist besondere Vorsicht geboten. Es ist den entsprechenden Sicherheitsbestimmungen durch das Begleitpersonal zu folgen.

11.5 Der Veranstalter übernimmt weiters keine Haftung für die die Sonderfahrt ergänzenden Programmpunkte, oder gesondert angebotene Eventfahrten, die von Dritten durch Buchung einer individuellen Sonderfahrt veranstaltet bzw. durchgeführt werden, wie zB Essen- und Getränkeszustellungen, pyrotechnische Effekt-Events, oder einen von dem Dritten zu vertretenden Ausfall eines einzelnen Programmpunktes.

11.6 Durch den Einsatz von historischem Wagenmaterial ergibt sich ein geminderter Reisekomfort. Insbesondere kann die Regulierung der Heizung im Vergleich mit modernen Heizsystemen als unbefriedigend empfunden werden. Bitte beachten Sie hierbei auch, dass in der kalten Jahreszeit die Heizung in den Waggons nicht im Sinne moderner Heizsysteme funktionsfähig ist. Unter bestimmten Umständen kann die Heizung auch zur Gänze ausfallen. Daraus kann kein Anspruch gegen den Veranstalter abgeleitet werden. Dies gilt auch für etwaige Zugmöglichkeiten durch offene Fenster und Türen.

11.7 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl und Verlust von Gegenständen, die während der Fahrt und während der Aufenthalte in den Waggons deponiert werden.

11.8 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für beim Transport verursachte Schäden am beförderten Reisegepäck, Kinderwägen und anderen von den Fahrgästen mitgenommenen Sachen. Der Fahrgast ist verpflichtet, alle Gegenstände, die er mit sich führt oder an sich trägt, selbst zu verwahren und zu beaufsichtigen. Fahrräder und e-Roller/Scooter dürfen explizit nicht mitgeführt werden.

11.9 Sollte dennoch, aus welchem Grund auch immer, gehaftet werden, so wird die Haftung für Sachschäden aus dem Beförderungsvertrag auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Eine Haftung für Personenschäden besteht bereits bei leichter Fahrlässigkeit.

12. Verhaltensregeln während der Fahrt

12.1 Das Stehen auf den Sitzplätzen ist untersagt. Jeder Fahrgast hat sich im Fahrzeug dauernd festen Halt zu verschaffen und die gegebenen Platzmöglichkeiten auch wahrzunehmen.

12.2 Notbremseinrichtungen dürfen nur im Fall einer Gefahr für die Sicherheit von Personen oder des Fahrzeuges betätigt werden. Das Personal ist berechtigt, von Fahrgästen, die entgegen diesen Bestimmungen die Notbremseinrichtungen betätigen oder durch ihr Verhalten das Bestätigen und Betätigen dieser Einrichtungen verursachen eine Ausweisleistung zu verlangen und gegebenenfalls auch Schadenersatz einzuheben. Dies gilt auch für einen Verspätungsschaden.

12.3 In allen Zügen des Veranstalters besteht striktes Rauchverbot. Das Rauchverbot gilt auch für die Plattformen. Etwaige von dieser Regelung abweichende Anschriften an und in den Fahrzeugen haben ausschließlich historische Gründe und ändern nichts am Rauchverbot.

12.4 Gleise dürfen ausschließlich an den hierzu ausdrücklich bestimmten Stellen oder auf ausdrückliche Anweisung und Erlaubnis des Personals betreten bzw überquert werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Folgen einer Zuwiderhandlung.

12.5 Der stillstehende Zug darf außerhalb der Haltestellen, zum Beispiel für einen Fotostopp, ausschließlich an den hierzu ausdrücklich bestimmten Stellen und auf die ausdrückliche Erlaubnis des Personals verlassen werden. Der Zug ist auf Anweisung des Personals unverzüglich wieder zu betreten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Folgen einer Zuwiderhandlung. Sind die Bahnsteige eines Bahnhofs zu kurz, darf nur an den vom Personal bezeichneten Wagen aus- oder eingestiegen werden.

12.6 Jedes Verhalten, das geeignet ist, andere Personen zu belästigen oder in ihrer Sicherheit zu gefährden, ist untersagt. Dazu zählt insbesondere auch die Missachtung behördlicher Sicherheits- und Hygienevorschriften wie auch die Missachtung der Anleitungen durch das Zugpersonal.

12.7 Den Anweisungen des Zugpersonals ist aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten. Fahrgäste, die die vom Zugpersonal getroffenen Anordnungen nicht befolgen und dadurch die Sicherheit gefährden oder ihr Verhalten anderen Fahrgästen lästigfällt, den Betrieb oder den Verkehr stören oder sonst die Sicherheit gefährden, können vom Veranstalter bzw. dem von diesem beauftragten Zugpersonal von der Beförderung ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen werden insbesondere Personen, von denen zu erwarten ist, dass diese sich durch ihren äußeren Zustand oder wegen ihres mitgeführten Handgepäcks oder der von ihnen mitgeführten lebenden Tiere selbst oder den übrigen Fahrgästen Schaden zufügen oder diese belästigen können oder die Anlagen oder das Fahrzeug verunreinigen können.

12.8 Die von der Beförderung Ausgeschlossenen haben keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises oder allfälliger durch den Ausschluss entstandener Mehrkosten. Wird der Ausschließungsgrund während der Benützung der Anlage oder des Fahrzeuges wahrgenommen, ist die Anlage oder das Fahrzeug über Aufforderung des Personals zu verlassen. Für den bezahlten Fahrpreis erfolgt in diesem Fall keine Rückerstattung.

13. Mitnahme von Tieren

13.1 Hunde dürfen mit Beißkorb und Leine mitgenommen werden. Bei anderen Tieren obliegt die Entscheidung dem Personal. Wir empfehlen die rechtzeitige Kontaktaufnahme vor Antritt der Fahrt. Bei bestimmten planmäßigen Fahrten oder entsprechenden Themen- und Sonderfahrten kann die Mitnahme von Tieren von vornherein untersagt werden. Bitte beachten Sie hier unsere Ankündigungen auf der Website und vor der Fahrt oder nehmen sie unmittelbar mit uns Kontakt auf.

13.2 Im Falle von Verunreinigungen hat der Begleiter oder Halter unverzüglich für die Reinigung zu sorgen. Kommen Begleiter oder Halter dieser Verpflichtung nicht unverzüglich nach, wird die Reinigung auf die Kosten des Fahrgastes veranlasst. Das Personal ist berechtigt vom betreffenden Fahrgast die tatsächlichen Kosten der Reinigung, mindestens jedoch EURO 100 einzuheben. Verweigert der Fahrgast die Bezahlung dieser Gebühr bzw. den Schadenersatz, so ist das Personal berechtigt einen Ausweis zur Vorlage zu verlangen und Name und Anschrift festzuhalten.

14. Speisen und Getränke

14.1 Für Kulinarik und Erfrischungen während und außerhalb einer Flascherlzugfahrt sorgt das Partnerunternehmen Florian-Schaar KG FN 442116 x mit der Adresse Pichling 92/6, 8510 Stainz (Kontakt: 0043 664 43 56 232, marketing@florian-schaar.at). Jedoch besteht kein Anspruch auf eine konkrete Verpflegung. Weiters übernimmt der Veranstalter keine Haftung für die von der Florian-Schaar KG angebotenen Speisen und Getränke während und außerhalb der Flascherlzugfahrt.

14.2 Es ist nicht gestattet eigene Speisen und Getränke mitzubringen und während der Zugfahrt zu konsumieren. Eine Ausnahme besteht für Babys und Kinder laut unserer Definition auf der Website.

14.3 Im Zweifel nehmen Sie bitte rechtzeitig vor Antritt der Fahrt mit dem Veranstalter Kontakt auf, um nach Möglichkeit eine individuelle Lösung zu finden.

15. Rollstühle, nicht zusammenlegbare Kinderwagen, oder andere sperrige Sachen bzw. Gegenstände

15.1 Die Mitnahme von ungefährlichen, legalen und nicht Ekel erregenden sperrigen Gegenständen ist erlaubt, sofern diese Gegenstände ohne Belästigung der übrigen Fahrgäste untergebracht werden können.

15.2 Insbesondere können Rollstühle oder Kinderwägen nur nach Maßgabe des zur Verfügung stehenden Platzes transportiert werden. Bitte beachten Sie, dass bei unseren historischen Fahrzeugwaggons kein Zustieg auf Bahnsteigniveau möglich ist und dass diese Fahrzeuge nicht mit ausreichend breiten Türen und Gängen ausgestattet sind. Im Zweifel nehmen Sie bitte rechtzeitig vor Antritt der Fahrt mit dem Veranstalter Kontakt auf, um nach Möglichkeit eine individuelle Lösung zu finden.

16. Gültigkeit der Geschäfts- und Beförderungsbedingungen und Teilnahmebedingungen

16.1 Sofern einzelne Bestimmungen durch diese Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sind oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile der Bedingungen nicht berührt.

16.2 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

17. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

17.1 Für sämtliche Beförderungsverträge gilt österreichisches Recht.

17.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Deutschlandsberg, sofern nicht im Einzelfall ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) vorliegt.

Stand Oktober 2023

Marktgemeinde Stainz
Hauptplatz 1
8510 Stainz

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